Coronaschutzimpfung

 

STIKO Empfehlung Auffrischimpfung

11.10.2021 Personen unter 30 Jahren dürfen ausschließlich mit dem Impfstoff von Biontech aufgefrischt werden. Alle anderen dürfen sowohl mit dem Impfstoff von Biontech als auch mit dem Impfstoff von Moderna aufgefrischt werden.
 

Auffrischimpfungen ab sofort möglich – Geänderte Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten

01.09.2021 - Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung ist heute in Kraft getreten. Danach können jetzt auch Auffrischimpfungen durchgeführt und abgerechnet werden.

Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sieht für die Auffrischimpfungen keine Einschränkungen auf bestimmte Gruppen vor. Vielmehr haben alle Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gibt, unabhängig von ihrem Versichertenstatus Anspruch auf eine Auffrischimpfung.

Hintergrund für die Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung sind die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Anfang August. Danach sollen Personen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eine Auffrischimpfung erhalten, wenn die abgeschlossene Impfserie mindestens sechs Monate her ist. Dazu gehören Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen.

Außerdem soll den GMK-Beschlüssen zufolge Personen, die mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson beziehungsweise nach einer Genesung von COVID-19 mit einem dieser Vektor-Impfstoffe vollständig geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Der Mindestabstand zur ersten Impfserie beträgt nach diesem Beschluss ebenfalls sechs Monate.

Nach der geänderten Impfverordnung sollen die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlenen Abstände zwischen Erst- und Folge sowie Auffrischimpfungen eingehalten werden. Eine Empfehlung zu den Auffrischimpfungen gibt es allerdings derzeit noch nicht.

 

Wer kann aktuell in der Praxis geimpft werden?

Wer kann aktuell in der Praxis geimpft werden?

Aktuell ist die Corona-Schutzimpfung in der Praxis bei allen Personen ab 18. Jahren mit dem Janssen® von Johnson & Johnson möglich. Der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech ist bei allen Personen ab dem 12 Lebensjahr möglich. Alle Personen die eine Zweitimpfung mit dem Impfstoff Spikevax von Moderna erhalten müssen, werden ebenfalls in unserer Praxis geimpft

 

Termin für die Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca und der Impfstoff von Janssen von Johnson & Johnson in unserer Praxis vereinbaren:

Ihren Termin für die Corona-Schutzimpfung mit den Impfstoffen von AstraZeneca und Janssen können Sie online in der Praxis buchen. Die Verfügbarkeit der Impftermine ist abhängig vom Impfstoff.

Schauen Sie bitte in regelmäßigen Abständen nach, ob neue bzw. zusätzliche Impftermine bereitgestellt wurden.

Wie erhalte ich einen Termin zur Impfung?

Ihren Impftermin für die Impfung mit  Vaxzevria® von AstraZeneca und der Impfstoff von Janssen von Johnson & Jonhnson sowie für Comirnaty von BioNTech buchen Sie bitte online über unsere Homepage im Onlinekalender.

 

Welche Impfstoffe werden in der Praxis verwenden?

In Deutschland sind aktuell vier Impfstoffe zugelassen: der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech, der Impfstoff mRNA-1273 von Moderna®, der Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca und der Impfstoff von Janssen Cilag von Johnson & Jonhnson. Detail-Informationen zu allen Impfstoffen finden Sie auf den Seiten der KVWL.



 

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Bitte füllen Sie die Aufklärungsbögen für den passenden Impfstoff ausgefüllt mit in die Praxis. Die passenden Unterlagen finden Sie auf der Seite der KVWL


 
 
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